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IBRRS 2007, 4324; IMRRS 2007, 2045
Prozessuales
Verfahrensrecht - Übernahme einer orginären Einzelrichtersache ohne Beschluss
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 6 W 54/07
1. Die Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne einen Übertragungsbeschluss stellt einen nicht heilbaren Verfahrensfehler dar, weil sie den Beteiligten den gesetzlichen Richter entzieht.
2. Ein Sachverständiger, der es unterläßt, einen Mitarbeiter, den er nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte, zuvor nach seinen Geschäftsbeziehungen, die persönliche Verbindungen zu den Parteien aufweisen, zu befragen und diese den Parteien mitzuteilen, führt die Unverwertbarkeit seines Gutachtens durch grobe Fahrlässigkeit herbei.
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