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IBRRS 2007, 4158; VPRRS 2007, 0325
Mit Beitrag
Vergabe
Zu viele Kosten in Baustelleneinrichtungsposition: Ausschluss!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07
Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.
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