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IBRRS 2007, 4076; IMRRS 2007, 1880
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
„Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße
OLG München, Beschluss vom 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
1. § 267 ZPO ist in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die nach den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzuwickeln sind, entsprechend anwendbar.*)
2. Bei der Nutzung von Tiefgaragenstellplätzen kommt eine „Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße von Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht in Betracht.*)
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