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IBRRS 2026, 1546; IMRRS 2026, 0749
Allgemeines Zivilrecht
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Beitrag in Kürze
Allgemeines Zivilrecht
Kosten einer Bonitätsauskunft sind kein Verzugsschaden!
BGH, Urteil vom 11.06.2026 - VII ZR 93/25
1. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sind grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden. Aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung ist diese Auskunft für die Verfolgung seiner Rechte grundsätzlich nicht erforderlich.*)
2. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aufgrund deren er die Bonitätsauskunft für seine Rechtsverfolgung ausnahmsweise für erforderlich halten durfte. *)
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