Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Volltexturteil gefunden |
Bauvertrag
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2025 - 29 U 41/23
1. Vereinbaren die Parteien eines (Global-)Pauschalvertrags Voraus- und/oder Abschlagszahlungen, ist der Unternehmer nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung dazu verpflichtet, seine Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Besteller auszuzahlen.
2. Kommt der Unternehmer seiner Pflicht zur Abrechnung nicht nach, kann der Besteller seine Klage auf Rückzahlung mit einer eigenen Berechnung begründen. Dabei kann er sich auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht.
3. Haben die Parteien einen sog. Global-Pauschalvertrag geschlossen, dem kein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen zugrunde lag, kann vom Besteller nicht verlangt werden, zum Vertragspreisniveau der zu bewertenden Einzelleistungen vorzutragen. Ebenso wenig muss er zu den erbrachten Mengen und Massen vorzutragen oder sonst Zahlen zu den tatsächlich ausgeführten Leistungen vorzulegen.
Volltext



