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IBRRS 2026, 1474
Bauvertrag
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Beitrag in Kürze
Bauvertrag
Tiefgarage im Grundwasser: Anforderungen an Bedenkenhinweis?
OLG München, Beschluss vom 25.09.2023 - 9 U 7342/22 Bau
1. Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers muss klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen der vorgesehenen Werkleistung (hier: Ausführung einer Tiefgarage im Grundwasserbereich) sowie die sich daraus ergebenden Gefahren konkret aufzeigen. Der Auftraggeber muss so konkret, detailliert und vollständig informiert werden, dass er die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises erkennen kann (hier bejaht).
2. Ausnahmsweise kann auch bei einem VOB/B-Vertrag ein mündlicher Bedenkenhinweis genügen.
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