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IBRRS 2026, 1448
Bauvertrag
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Beitrag in Kürze
Bauvertrag
Vorschuss gibt es für die sichere, nicht für die billige Mängelbeseitigung!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2025 - 22 U 64/24
1. Der Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Mängelbeseitigung ist zu schätzen. Dabei kommt es auf die voraussichtlich aufzuwendenden Mängelbeseitigungskosten an.
2. Baukostensteigerung sind bei der Bemessung des Vorschussanspruchs berücksichtigungsfähig.
3. Der Besteller hat Anspruch auf Vorschuss für die Maßnahmen, die den Mangel sicher beseitigen.
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