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IBRRS 2026, 1388; IMRRS 2026, 0690
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Fehlerhafte Jahresabrechnung begründet keinen Erfüllungseinwand!
LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2025 - 10 S 11/24 WEG
Legt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Jahresabrechnung vor, die einen der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel zu Grunde legt, tritt keine Erfüllung i.S.d. § 362 BGB ein. Erfüllung setzt voraus, dass ein ordnungsgemäßer Entwurf vorgelegt wird und die Jahresabrechnung zumindest weitgehend mangelfrei ist. Fehler der Jahresabrechnung perpetuieren sich im Vermögensbericht.
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