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IBRRS 2026, 1303; IMRRS 2026, 0638; IVRRS 2026, 0269
Prozessuales
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Prozessuales
Streitwertfestsetzung im sBV: Interesse des Antragstellers maßgeblich!
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2026 - 17 W 10/26
1. Für die Streitwertfestsetzung ist das zu schätzende Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und nicht das objektive wirtschaftliche Gewicht der zu klärenden Rechts- und Tatsachenfragen maßgeblich.
2. Für den Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich der Wert des Hauptsacheanspruchs maßgeblich, dessen Voraussetzungen im vorbereitenden Beweisverfahren geklärt werden sollen. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.
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