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IBRRS 2026, 1100
Bauhaftung
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Beitrag in Kürze
Bauhaftung
Privatgrundstück leitungsfrei? Nur eingeschränkte Erkundigungspflicht!
OLG Rostock, Beschluss vom 07.05.2026 - 5 U 39/24
1. Die hohen Anforderungen an die Pflicht eines Tiefbauunternehmens, sich vor der Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen nach der Existenz und dem Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen, gelten nicht allgemein für Arbeiten auf einem Privatgrundstück.
2. Eine Erkundigungspflicht des Tiefbauunternehmens besteht insoweit nur, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Versorgungsleitungen über das Privatgrundstück verlaufen (hier verneint).
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