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IBRRS 2026, 1049; IMRRS 2026, 0516; IVRRS 2026, 0212
Zwangsvollstreckung
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Zwangsvollstreckung
Räumungsanspruch des Erstehers gegen den fraudulösen Besitzer
OLG München, Beschluss vom 18.02.2025 - 5 U 4183/24
1. Der Zuschlagsbeschluss bindet als rechtsgestaltender Hoheitsakt jedermann, auch Gerichte.
2. Der Ersteher hat gegen den fraudulösen Besitzer einen Räumung- und Herausgabeanspruch.
3. Das Klauselerteilungsverfahren nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG und eine Räumungs- und Herausgabeklage können gleichzeitig geführt werden.
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