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IBRRS 2026, 0998
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
Praktikum ist Berufstätigkeit!
BVerwG, Urteil vom 13.03.2026 - 2 C 9.25
1. Bei der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArchG-BW handelt es sich um eine Ausbildung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG.*)
2. Bezugspunkt der Berücksichtigungsfähigkeit i. S. des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesG a.F. ist wegen der dort vorausgesetzten Förderlichkeit das Amt, das dem Beamten, der um die Berücksichtigung der Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit nachsucht, verliehen worden ist.*)
3. Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArchG-BW liegt auf der beruflichen Tätigkeit.*)
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