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| 1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2026, 0996
Bauarbeitsrecht
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Bauarbeitsrecht
E-Mail wahrt Schriftformerfordernis!
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.09.2025 - 12 Sa 1082/24
Für ein schriftliches Erheben i. S. der Ausschlussfrist aus § 13 Abs. 1 RTV Bau ist die Wahrung der Textform und damit gegebenenfalls eine E-Mail ausreichend. Einer schriftlichen, also eigenhändig unterzeichneten Mitteilung bedarf es nicht. Dies gilt auch für die Geltendmachung als Auslöser der Klagefrist nach § 13 Abs. 2 RTV Bau als zweiter Stufe der Ausschlussfrist.*)
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