Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Volltexturteil gefunden |
Insolvenzrecht
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.05.2024 - 12 U 112/23
1. Ist die Insolvenzreife für einen früheren Zeitpunkt bewiesen, so gilt bei Neugläubigerforderungen der Nachweis der im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses noch andauernden Verletzung der Insolvenzantragspflicht (Dauerdelikt) jedenfalls bei relativ zeitnah erteilten Aufträgen als geführt, sofern der Geschäftsführer nicht seinerseits darlegt, dass im Zeitpunkt der Auftragserteilung die Überschuldung nachhaltig beseitigt und damit die Antragspflicht - wieder - entfallen war.
2. Die Voraussetzungen der Insolvenzreife gelten als bewiesen, wenn der Geschäftsführer die ihm obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung weiterer Einzelheiten nicht möglich ist.
3. Der Anspruch auf Ersatz eines Neugläubigerschadens unterliegt der Regelverjährung.
4. Wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, endet die Unterbrechung des Verfahrens ohne weiteres. Führt der Kläger das Verfahren dann nicht fort, endet die Verjährungshemmung sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Volltext




