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IBRRS 2026, 0917
Kaufrecht
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Beitrag in Kürze
Kaufrecht
Keine Mängelrüge, keine Mängelansprüche!
OLG München, Urteil vom 25.03.2026 - 7 U 1232/24
1. Trifft den Käufer (wie hier) eine kaufmännische Rügeobliegenheit, dann scheiden kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche aus, wenn er die Mängel der Kaufsache nicht rechtzeitig gerügt hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist.
2. Die Übernahme einer unselbständigen Garantie lässt die kaufmännische Rügeobliegenheit unberührt.
3. Die Berufung auf eine verspätete oder unterbliebene Rüge durch den Verkäufer kann treuwidrig sein, wenn der Käufer vorbehaltlos die Nachbesserung zugesagt hat (hier verneint).
4. Eine im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Abtretung zu Gunsten Dritter ist ebenso unzulässig wie eine Vertragsübertragung zu Gunsten Dritter.
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