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IBRRS 2026, 0894; IMRRS 2026, 0433; IVRRS 2026, 0184
Allgemeines Zivilrecht
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Allgemeines Zivilrecht
Zahlungsverzug trotz fehlerhafter Rechnung?
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 95/25
1. Der Schuldner kommt gemäß § 286 Abs. 4 BGB nicht in Verzug, wenn er eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat und er nicht in der Lage ist, die wirklich geschuldete Forderung selbst auszurechnen.*)
2. Obsiegt ein Kläger zwar mit der Hauptforderung, unterliegt aber mit Nebenforderungen in nicht unerheblichem Umfang, kann dies bei der Kostenverteilung gemäß § 92 Abs. 1 ZPO berücksichtigt werden.*)
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