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IBRRS 2026, 0705; IMRRS 2026, 0359
Immobilienanlagen
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Beitrag in Kürze
Immobilienanlagen
Über unerfahrenen Bauträger muss aufgeklärt werden
OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2026 - 34 U 103/24
1. Die Vermittlung einer Anlageimmobilie (hier: denkmalgeschützte Wohnung mit Steuervorteilen) ist nicht nur nach einfachem Maklerrecht zu beurteilen ist, sondern kann auch einen Anlageberatungsvertrag begründen.
2. Der Vermittler/Berater muss über wesentliche Risiken aufklären - dazu zählt explizit auch die mangelnde Erfahrung des Bauträgers, wenn Wohnungen als Kapitalanlage vermittelt werden.
3. Vermittler dürfen sich nicht blind darauf verlassen, dass die Risiken einer Anlage in einem Verkaufsprospekt ausreichend dargestellt sind, wenn wesentliche Faktoren wie die Unerfahrenheit des Bauträgers verschwiegen werden.
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