Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
| 1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2026, 0689
Bauhaftung
Volltext
Beitrag in Kürze
Bauhaftung
Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf informieren!
LG Stralsund, Urteil vom 29.01.2026 - 3 HK O 22/24
1. Ein Tiefbauer muss sich im Rahmen der allgemeinen technischen Erfahrung diejenigen Kenntnisse verschaffen, die die sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten voraussetzt.
2. Ein Tiefbauer ist insbesondere dazu verpflichtet, sich den erforderlichen Grad von Gewissheit über den Verlauf der Versorgungsleitungen zu verschaffen, und zwar dort, wo die entsprechenden zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind. Das bedeutet aber nicht, dass Auskünfte zwingend unmittelbar beim Netzbetreiber einzuholen wären.
3. Im Rahmen des § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Anspruchsteller ein Verschulden des Verrichtungsgehilfen darzulegen und im Streitfall zu beweisen.
Volltext



