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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Kaufrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2026 - 6 U 128/24
1. Ob der Garantiegeber die Wiederherstellung der (vollen) Funktionsfähigkeit eines Batteriespeichers durch Instandsetzung schuldet, ist durch Auslegung des Garantievertrags zu ermitteln (hier verneint).
2. Zwar kann der Käufer nach dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht im Falle eines Mangels der Kaufsache zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Soweit nicht das Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung und einer Ersatzlieferung, sondern eine Entscheidung zu den Modalitäten innerhalb einer Nacherfüllungsvariante in Rede steht, liegt das Wahlrecht aber grundsätzlich bei dem Verkäufer. Dies gilt insbesondere für verschiedene Varianten der Nachbesserung.
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