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IBRRS 2026, 0610; IMRRS 2026, 0313
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Der Verwalter kann im schriftlichen Verfahren bestellt werden
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2026 - 19 W 77/25 (Wx)
1. Der Beschluss über die Bestellung eines WEG-Verwalters kann im schriftlichen Verfahren gefasst werden.*)
2. Das Verbot der Insichvertretung nach § 181 BGB greift nicht ein, wenn der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwalter die Veräußerung von Wohneigentum durch ihn nach § 12 WEG genehmigt.*)
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