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IBRRS 2026, 0512; IMRRS 2026, 0263
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Ein Aufforderungsbeschluss ist nur auf formelle Beschlussmängel überprüfbar
LG München I, Urteil vom 27.02.2025 - 36 S 11557/22 WEG
1. Ein Beschluss zur Aufforderung eines Wohnungseigentümers, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, ist nur bzgl. formeller Beschlussmängel überprüfbar.
2. Ein Negativbeschluss ist nur dann für ungültig zu erklären, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer auf Null reduziert ist und die positive Beschlussfassung ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte.
3. Für die gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Wohnungseigentümer keine hinreichend informierte Entscheidungsgrundlage hatten.
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