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IBRRS 2026, 0376
Öffentliches Baurecht
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Beitrag in Kürze
Öffentliches Baurecht
Bestandsschutz erlischt bei endgültiger Nutzungsaufgabe!
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2025 - 3 LB 154/20
1. Der Bestandsschutz eines Gebäudes erlischt, wenn die Nutzung endgültig aufgegeben wird. Maßgeblich ist, ob aufgrund einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines objektiven Dritten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls hinreichend eindeutig davon auszugehen ist, dass der Eigentümer auf die weitere Nutzung endgültig und dauerhaft verzichten will. Dabei sind u.a. der Zustand des Gebäudes und die Dauer des Leerstands zu berücksichtigen.*)
2. Ist nur die Nutzung des Gebäudes zu betrieblichen Wohnzwecken bestandsgeschützt, so führt der endgültige Wegfall der Koppelung an den Betrieb zum Erlöschen des Bestandsschutzes.*)
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