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IBRRS 2026, 0325
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
Gemeinde muss für Fehler des Schallschutzgutachters einstehen!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2025 - 19 U 134/24
Beauftragt eine Stadtgemeinde bei einem eigenen Bauvorhaben, für das sie Entwurfsverfasserin des Baugenehmigungsantrags ist, einen Schallschutzgutachter, trifft sie jedenfalls dann ein Mitverschulden an dem durch die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens verursachten Schaden (§ 254 BGB), wenn sie es versäumt hat, vor der Verwendung des Gutachtens zu prüfen, ob das Gutachten die zutreffenden öffentlich-rechtlichen Normen zugrunde legt, und ihr eigenes Bauordnungsamt mit dem Vorgang befasst war.*)
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