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IBRRS 2026, 0322
Bauarbeitsrecht
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Beitrag in Kürze
Bauarbeitsrecht
GU muss NU-Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht überprüfen!
BSG, Urteil vom 24.09.2025 - B 2 U 14/23 R
1. Ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Nachunternehmers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.
2. Ein Generalunternehmer haftet nicht für Beitragsrückstände der von ihm beauftragten Nachunternehmer, wenn er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.
3. Eine über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinausgehende Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Plausibilität der Arbeitsentgelte trifft den Generalunternehmer nicht.
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