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IBRRS 2026, 0235; IMRRS 2026, 0126
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Kann Eigentümer eine Versammlung einberufen?
AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 10.04.2025 - 303a C 16/24
1. Zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung in einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft ist, wenn ein Verwaltungsbeiratsvorsitzender fehlt, nur ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer befugt.
2. Es besteht keine Möglichkeit (mehr), dass die Eigentümer außerhalb einer Beschlussfassung einen Eigentümer zur Einberufung ermächtigen.
3. Existiert ein solcher Beschluss nicht, bedarf es einer Beschlussersetzungsklage.
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