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IBRRS 2026, 0231
Öffentliches Baurecht
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Öffentliches Baurecht
Bauantrag ≠ Antrag für Sanierungsgenehmigung!
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.12.2025 - 1 A 11292/24
1. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung enthält nicht konkludent zugleich einen Antrag auf Erteilung der notwendigen Sanierungsgenehmigung (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 08.03.2001 - 4 B 76.00 -). Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann es der Baugenehmigungsbehörde im Einzelfall aber verwehrt sein, sich auf das Fehlen des sanierungsrechtlichen Antrags zu berufen.*)
2. Die in § 145 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 4 BauGB geregelte Genehmigungsfiktion hinsichtlich der Sanierungsgenehmigung tritt auch bei Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ein.*)
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