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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2026, 0226; IMRRS 2026, 0118
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Unerlaubte Gebrauchsüberlassung rechtfertigt Kündigung

LG Berlin II, Urteil vom 31.07.2025 - 65 S 24/25

1. Ein Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten überlässt und selbst nicht mehr bewohnt, da dies eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung darstellt.

2. Die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn der Mieter einen Anspruch auf diese Erlaubnis hat, solange der Mieter die Wohnung selbst noch bewohnt.

3. Der Vermieter kann die Mietsache auch von einem Dritten zurückfordern, dem der Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis zum Gebrauch überlassen hat, wenn das Mietverhältnis beendet ist.

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