Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
| 1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2026, 0203
Architekten und Ingenieure
Volltext
Beitrag in Kürze
Architekten und Ingenieure
„Hauptauftrag" kommt nicht zu Stande: Vergütung (hier) im Stundenlohn!
OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2025 - 12 U 133/24
1. Sieht die schriftliche Beauftragung eines Ingenieurs die "vorläufige Abrechnung auf Stundenbasis bis zum Hauptvertrag vor" und kommt der intendierte Hauptvertrag mit einer abweichenden Honorarvereinbarung nach HOAI nicht zu Stande, dann sind die vom Ingenieur auftragsgemäß erbrachten Leistungen im vereinbarten Stundenlohn abzurechnen.
2. Die Annahme eines (hier: Honorar-)Angebots unter Änderungen stellt ein neues Angebot dar, welches seinerseits angenommen werden muss, um einen wirksamen Vertragsschluss herbeizuführen.
Volltext



