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IBRRS 2026, 0200; IMRRS 2026, 0101
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Änderung der Gemeinschaftsordnung wegen "Geburtsfehlers"
AG Siegburg, Urteil vom 13.05.2025 - 150 C 1/23
1. Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen von Anfang an verfehlt oder unbillig waren ("Geburtsfehler").
2. Ein Zweiterwerberin des Eigentumsanteils kann sich nicht auf einen solchen "Geburtsfehler" berufen.
3. Anspruchsgegner ist nicht die Gemeinschaft selbst, sondern die einzelnen Eigentümer, und zwar auch nur diese, die die Zustimmung zu der erstrebten Vereinbarung verweigern.
4. Die Änderung der Teilungserklärung kann nur durch die Eigentümer selbst erfolgen.
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