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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Bauhaftung
KG, Urteil vom 08.02.2024 - 27 U 66/21
1. Es gehört zu den werkvertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers, sich vor dem Einsatz schweren Baugeräts über die Tragfähigkeit des Untergrunds zu informieren. Der ungeprüfte Einsatz eines Baggers und die Ablagerung des Erdaushubes auf einer Tiefgaragendecke ist deshalb pflichtwidrig.
2. Ein Abzug "neu für alt" setzt eine messbare Vermögensmehrung voraus, die auch bei der Neuerrichtung eines beschädigten Gebäudes anzunehmen sein kann (hier verneint).
3. Die Geltendmachung fiktiver Mangelbeseitigungskosten ist nur beim Schadensersatz statt der Leistung im Wege des kleinen Schadensersatzes ausgeschlossen, nicht beim Schadensersatz neben der Leistung.
4. Es handelt sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, wenn der Schaden entfallen würde, sofern die Leistung jetzt bzw. im letztmöglichen Zeitpunkt noch erbracht wird bzw. worden wäre.
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