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IBRRS 2026, 0125
Öffentliches Baurecht
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Öffentliches Baurecht
Veränderungssperre setzt konkretisierte Planung voraus!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.01.2026 - 1 MN 99/25
1. Eine Planung, die mit einer Veränderungssperre gesichert werden soll, ist nicht hinreichend konkretisiert, wenn vollkommen offen ist, ob bisher zulässige zentrale Nutzungen wie Wohnen oder produzierendes Gewerbe weiterhin zulässig sein sollen.*)
2. Für die gem. § 11 Abs. 3 Satz 3 NKomVG in der Hauptsatzung zu bestimmende Internetadresse, unter der das elektronische amtliche Verkündungsblatt eingesehen werden kann, genügt die Angabe der Homepage der Gemeinde, wenn von dort aus dieses Verkündungsblatt einfach aufzufinden ist.*)
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