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IBRRS 2026, 0032; IMRRS 2026, 0020
Gewerberaummiete
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Gewerberaummiete
Stellplatzbaulast kann Hindernis für Rückbau- und Herausgabeansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende sein
OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2025 - 18 U 127/24
Hat der Vermieter/Verpächter zu Gunsten eines Grundstücksnachbarn eine Stellplatzbaulast übernommen, so steht dies einem Herausgabeanspruch des Vermieters/Verpächters nach Beendigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses nicht notwendig entgegen, doch kann die Baulast gem. § 242 BGB dem Anspruch auf Rückbau des Parkplatzes entgegenstehen, wenn dadurch ein (realisiertes) Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück (materiell) baurechtswidrig wird und ein Anspruch des Vermieters/Verpächters auf Verzicht auf die Baulast (§ 85 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW) nicht besteht; die Entscheidungen des BGH vom 24.01.2024 (Az. V ZR 51/24) und vom 27.06.2025 (Az. V ZR 150/24) stehen nicht entgegen.*)
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