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IBRRS 2025, 3246; IMRRS 2025, 1597
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Kampf gegen Obdachlosigkeit: Wohnungslose dürfen in Düsseldorfer WEG einziehen
AG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2025 - 290a C 42/25
1. Ein potenzieller Erwerber einer Wohnung kann aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft eine Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage erheben, wenn er vom Rechtsinhaber ermächtigt wurde und ein schutzwürdiges Eigeninteresse hat.
2. Die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums darf nur aus wichtigem Grund erfolgen, wobei dieser Grund in der Person des Erwerbers liegen muss und objektiv begründete Zweifel an dessen Zuverlässigkeit bestehen müssen.
3. Eine Veränderung der sozialen Struktur der Bewohner rechtfertigt allein keine Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums, da dies keinen wichtigen Grund darstellt.
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