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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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| 1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 3102; IMRRS 2025, 1542
Nachbarrecht
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Beitrag in Kürze
Nachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!
BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 121/24
Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)
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