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IBRRS 2025, 3034; IMRRS 2026, 0473; IVRRS 2026, 0196
Prozessuales
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Prozessuales
Streitwert bei Auflassungsklage und mehreren Gutachten als Mittelwert zu schätzen
BGH, Beschluss vom 04.11.2025 - V ZR 229/24
Der Streitwert bei einer beantragten Auflassung bemisst sich nach dem Verkehrswert der Grundstücke ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung. Liegen zwei Verkehrswertgutachten vor und trifft das Gericht keine Feststellungen zum tatsächlichen Wert kann im Wege der Schätzung nur vom Mittelweg der beiden Gutachten ausgegangen werden.
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