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IBRRS 2025, 2957; IMRRS 2025, 1473
Öffentliches Baurecht
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Öffentliches Baurecht
Geänderte Sachlage ist nur zu Gunsten des Anlagenbetreibers zu berücksichtigen!
BVerwG, Urteil vom 11.09.2025 - 7 C 7.24
Eine geänderte Bewertung bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung schon vorhandener Tatsachen ist eine nachträgliche Änderung der Sachlage, wenn diese auf neuen fachlichen Erkenntnissen beruht. Eine derartige Änderung der Sachlage berührt die Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht und kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese zu Gunsten des Anlagenbetreibers wirkt.*)
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