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IBRRS 2025, 2931; IMRRS 2025, 1461
Versicherungsrecht
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Beitrag in Kürze
Versicherungsrecht
Fliesen = „Bodenbeläge"?
OLG Schlewsig, Beschluss vom 01.10.2025 - 16 U 98/24
1. Fliesen sind zwar kein Hausrat im Sinne des § 6 VHB, können aber gleichwohl als "Bodenbeläge" im Sinne des § 8 Nr. 1 h) VHB zu qualifizieren sein.*)
2. Ein Versicherungsfall "Leitungswasserschaden" liegt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auch dann vor, wenn der Bodenbelag (hier: Fliesen) nur wegen notwendiger Reparaturarbeiten am Unterboden (Estrich) - als gewöhnlicher Durchfeuchtungs-Folgeschaden - zwangsläufig entfernt werden muss.*)
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