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IBRRS 2025, 2863; IMRRS 2025, 1414
Sachverständige
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Beitrag in Kürze
Sachverständige
Gutachtenerläuterung nur bei Unklarheiten!
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.09.2025 - 7 U 71/25
1. Die Anordnung einer schriftlichen oder mündlichen Erläuterung eines Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Gerichts und muss nur bei Zweifeln oder Unklarheiten getroffen werden.*)
2. Der Antrag auf Erläuterung/Ergänzung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens darf im Urteil zurückgewiesen werden, wenn die zu erläuternde Frage in dem Gutachten bereits eindeutig beantwortet worden ist.*)
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