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IBRRS 2025, 2801
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
"Ohne-Rechnung-Abrede" (nur) für Teilleistung: Vertrag insgesamt nichtig!
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.09.2025 - 9 O 47/24
1. Das vom Amts wegen zu berücksichtigende Schwarzarbeitsverbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.
2. Die nachträgliche "Ohne-Rechnung-Abrede" betreffend eine Bauvoranfrage führt zur Gesamtnichtigkeit des Architektenvertrags.
3. Einem nichtigen Vertrag kann nicht dadurch zur Wirksamkeit verholfen werden, dass der Architekt nachträglich Rechnungen stellt.
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