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IBRRS 2025, 2728; IMRRS 2025, 1349
Mietrecht
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Mietrecht
Tod im Hotelzimmer: Wer haftet für die Tatortreinigung?
LG Regensburg, Urteil vom 18.09.2025 - 85 O 1495/24
1. Ein Mietvertrag über ein Hotelzimmer fällt nicht unter § 29a ZPO, da dieser Raum nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt ist.
2. Der Tod eines Mieters stellt keine Pflichtverletzung dar und begründet keinen Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 535 ff. BGB.
3. Ein Erbe haftet nur für Altverbindlichkeiten, die bis zum Tod des Erblassers entstanden sind; Kosten für die Instandsetzung des Hotelzimmers nach dem Tod des Mieters sind keine Altverbindlichkeiten.
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