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| 1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2689; IMRRS 2025, 1332
Sachverständige
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Beitrag in Kürze
Sachverständige
25 %-ige Kostenüberschreitung löst Hinweispflicht aus!
OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2025 - 25 W 98/25
1. Die eine Hinweispflicht des Sachverständigen auslösende Erheblichkeitsgrenze ist jedenfalls bei einer Überschreitung des angeforderten Vorschusses von 25 % anzunehmen.
2. Da bereits leichte Fahrlässigkeit ausreicht, kann sich ein fehlendes Vertretenmüssen des Sachverständigen nicht daraus ergeben, dass die Höhe des Vorschusses (nur) der mit der Ladung zum Termin übersandten gerichtlichen Verfügung zu entnehmen war.
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