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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2662
Bauvertrag
Volltext
Beitrag in Kürze

Vertrag kommt erst durch Angebotsannahme zu Stande!
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2025 - 6 U 1462/24 Bau
1. Ein als "Angebot" überschriebenes Dokument, in dem der Zusatzwunsch "Kunde wünscht Passivhausberechnung ev. Ausstattung" aufgeführt ist, begründet ohne korrespondierende Annahme keinen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses im Passivhausstandard.
2. Es spricht gegen die Abgabe einer Annahmeerklärung (hier: eines Abschlussvertreters), wenn der Name des Erklärenden auf dem Dokument lediglich in Druckbuchstaben wiedergegeben ist, eine Unterschrift jedoch fehlt.
