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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2654
Bauvertrag
Volltext
Beitrag in Kürze

Nachträge beim EP-Vertrag sind nach Einheitspreisen abzurechnen!
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.08.2025 - 10 U 149/24
1. Haben die Parteien eines VOB-Bauvertrags sich darauf geeinigt, dass die vertraglichen Leistungen nach Einheitspreisen abzurechnen sind (Einheitspreisvertrag), ist auch die Vergütung für geänderte oder ergänzende Werkleistungen grundsätzlich nach Einheitspreisen abzurechnen.*)
2. Das gilt auch dann, wenn die Parteien im Bauvertrag vorsorglich Taglohnarbeiten dem Grunde nach ohne Zuordnung einer Bauleistung vereinbart haben; diese betreffen bei einem Einheitspreisvertrag lediglich ergänzende zusätzlichen Arbeiten in einem geringen Umfang, bei denen der Stunden- und/oder Material- und Geräteaufwand schwer abschätzbar ist.*)
