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IBRRS 2025, 2576; IMRRS 2025, 1289
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Veräußerungszustimmung: Veräußerer muss im Zweifel Solvenz des Erwerbers nachweisen
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 - 2-13 T 34/25
Für die Einholung der Veräußerungszustimmung ist es nicht ausreichend, wenn der Veräußerer die Solvenz des Erwerbers behauptet, jedenfalls auf Nachfrage muss er diese durch Unterlagen belegen.*)
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