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IBRRS 2025, 2567; IMRRS 2025, 1284
Wohnraummiete
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Wohnraummiete
Anteil des Leerstands an verbrauchsunabhängigen Betriebskosten trägt Vermieter!
AG Brakel, Urteil vom 09.01.2025 - 7 C 223/23
Bei der Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten (hier: Müllabfuhr) hat der Vermieter im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter im Regelfall den Kostenanteil zu tragen, der auf leerstehende Wohnungen entfällt, da er das Vermietungsrisiko trägt.
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