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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2551; IMRRS 2025, 1270
Wohnraummiete
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(Ehemaliger) Mieter darf auch die Hausverwaltung bewerten!
AG Dortmund, Urteil vom 28.02.2025 - 436 C 7614/24
Eine Google-Rezension eines Mieters mit dem Inhalt "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" begründet keinen Anspruch der Hausverwaltung darauf, künftige Bewertungen zu unterlassen, ohne zuvor eine eigene Vertragsbeziehung zur Klägerin unterhalten zu haben und ohne diesen Umstand für einen unvoreingenommenen, verständigen Durchschnittsleser erkennbar offenzulegen.
