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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2544; IMRRS 2025, 1266
Werkvertrag
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Beitrag in Kürze

Verbraucher widerruft: Kein Wertersatz für Vorbereitungshandlungen!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025 - 22 U 194/24
1. Der Verbraucher hat für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen Wertersatz zu leisten.
2. Zu Dienstleistungen in diesem Sinne gehören auch Werkleistungen (hier: Einbau eines individuell angepassten Treppenliftes).
3. Zu den erbrachten Leistungen gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind, nicht jedoch bloße Vorbereitungshandlungen.
