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IBRRS 2025, 2531; IMRRS 2025, 1259; IVRRS 2025, 0519
Prozessuales
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Mangel nicht hinreichend beschrieben: Streitverkündung hemmt Verjährung nicht!
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.2025 - 11 U 118/23
Eine Streitverkündungsschrift zur Sicherung des Gesamtschuldnerregresses eines wegen eines Mangels in Anspruch genommenen Unternehmers, die keine konkreten Ausführungen zu dem Mangel enthält, der dem Streitverkündeten vorgeworfen wird, entspricht nicht den Anforderungen des § 73 ZPO zur Angabe des Grundes der Streitverkündung und ist nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.*)
