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IBRRS 2025, 2456; IMRRS 2025, 1217
Gewerberaummiete
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Kein Anspruch auf Verlängerung der festen Mietvertragslaufzeit trotz Corona
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2025 - 10 U 78/25
1. Ein gewerblicher Mieter, dessen Betrieb wegen hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt war, kann grundsätzlich nicht nach § 313 BGB verlangen, dass der mit einer festen Laufzeit abgeschlossene Mietvertrag dahin angepasst wird, dass die Laufzeit des Vertrags verlängert wird.*)
2. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Mieter detailliert darlegt, welche konkreten pandemie-bedingten Nachteile ihm entstanden sind und dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist.*)
