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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2454; IMRRS 2025, 1216
Gewerberaummiete
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Beitrag in Kürze

Digitale Belegeinsicht gilt nicht in der Gewerberaummiete!
OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2025 - 12 U 73/24
In Gewerberaummietverhältnissen müssen Mieter weiterhin die Originalbelege einsehen dürfen, eine digitale Kopie reicht nicht. § 556 Abs. 4 Satz 2 BGB, der regelt, dass der Vermieter die Belege auch elektronisch bereitstellen darf, betrifft unmittelbar nur die Wohnraummiete. Auf die gewerbliche Vermietung findet er keine entsprechende Anwendung - schon gar nicht rückwirkend.
